
Bringen Sie Ihr Anliegen gemeinsam mit Unterstützerinnen und Unterstützern in den fachlich zuständigen Gemeinderatsausschuss!
Ein Bürgerantrag ermöglicht es Ihnen, Ihr Anliegen direkt der Stadtpolitik zur Beratung vorzulegen.
So wird ein Bürgerantrag bearbeitet:
- Prüfung und Beratung im Bürgerbeteiligungsausschuss (BBA – siehe Kasten unten). Der BBA prüft das Anliegen im Sinne des Allgemeinwohls und kann eine Empfehlung für Bürgerbeteiligungsmaßnahmen abgeben.
- Beratung im inhaltlich zuständigen Gemeinderatsausschuss. Empfehlung an den Gemeinderat. Der Ausschuss kann Bürgerbeteiligungsmaßnahmen in der Sache veranlassen.
- Beratung und Beschluss im Gemeinderat
Sie möchten einen Bürgerantrag stellen? So geht’s:
- Holen Sie sich den Vordruck für den Bürgerantrag im Bürgerservice oder laden Sie die entsprechende Datei hier am Ende der Seite herunter.
- Formulieren Sie Ihr Anliegen.
- Sammeln Sie mindestens 50 Unterschriften von Gmundnerinnen und Gmundnern (ab 16 Jahren), die Ihr Anliegen unterstützen.
- Geben Sie Ihren Bürgerantrag beim Bürgerservice der Stadt Gmunden ab.
Formular Bürgerantrag zum Download:
buergerantrag gmunden